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Umlaufvermögen
• Zum Umlaufvermögen gehören Wirtschaftsgüter, deren betrieblicher Zweck nicht im (längerfristigen) Gebrauch, sondern im Verbrauch besteht, wobei Verbrauch insbesondere auch vorliegt, wenn die Wirtschaftsgüter zur Veräußerung bestimmt sind. - (§ 6 Z 2 EStG 1988), (Abweisung)
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