Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 25, 1. September 2007, Seite R 41

Kanalbenützungsgebühr Bgld.

Gemäß § 11 Abs. 5 Bgld. KanalAbgG in der Fassung LGBl Nr. 37/1990 gilt die Festsetzung der Kanalbenützungsgebühr mit ihrem Jahresbetrag nach § 11 Abs. 4 Bgld. KanalAbgG auch für die folgenden Jahre, soweit nicht infolge einer Änderung der Voraussetzungen für die Festsetzung des Jahresbetrages ein neuer Abgabenbescheid zu erlassen ist. - (§ 11 Abs. 5 Bgld. KanalAbgG), (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
Daten werden geladen...