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BMF zu Zweifelsfragen zur Barbewegungsverordnung
BMF-Information zur Barbewegungsverordnung und ergänzende Ausführungen zum Durchführungserlass
1. Allgemeines
Details der Losungsermittlung, der Einzelaufzeichnungspflichten bei den Barbewegungen sowie die diesbezüglichen Ausnahmebestimmungen sind der Barbewegungsverordnung und dem Durchführungserlass (mit Beispielen) vom , BMF-010102/0004-IV/2/2006, zu entnehmen.
Mit diesem ergänzenden Ausführungen zum Durchführungserlass sollen im Wesentlichen allfällige in diesem Zusammenhang auftretende Zweifelsfragen geklärt werden.
2. Branchenpauschalierungen - § 17 EStG 1988 und Einzelaufzeichnung der Barbewegungen
Einzelaufzeichnungspflicht gilt auch bei pauschalierten Gewinnermittlern nach § 17 EStG 1988, allerdings nur hinsichtlich jener Größen, die im Rahmen der Pauschalierungsbestimmungen nicht pauschal ermittelt werden. Insoweit Branchenpauschalierungen Aufzeichnungserleichterungen festlegen, gelten diese grundsätzlich als lex specialis im Verhältnis zu den allgemeinen Aufzeichnungspflichten der BAO.
3. Losungsermittlung durch Rückrechnung (Kassasturz) bzw. Einzelaufzeichnungen
Schon bisher bestand der Grundsatz, dass die Betriebseinnahmen einzeln zu erfassen sind. Die Ermittlung der Tageslosung durch Rückrechnung (Kassastu...