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SWK 25, 1. September 2007, Seite S 709

BMF zu Zweifelsfragen zur Barbewegungsverordnung

BMF-Information zur Barbewegungsverordnung und ergänzende Ausführungen zum Durchführungserlass

1. Allgemeines

Details der Losungsermittlung, der Einzelaufzeichnungspflichten bei den Barbewegungen sowie die diesbezüglichen Ausnahmebestimmungen sind der Barbewegungsverordnung und dem Durchführungserlass (mit Beispielen) vom , BMF-010102/0004-IV/2/2006, zu entnehmen.

Mit diesem ergänzenden Ausführungen zum Durchführungserlass sollen im Wesentlichen allfällige in diesem Zusammenhang auftretende Zweifelsfragen geklärt werden.

2. Branchenpauschalierungen - § 17 EStG 1988 und Einzelaufzeichnung der Barbewegungen

Einzelaufzeichnungspflicht gilt auch bei pauschalierten Gewinnermittlern nach § 17 EStG 1988, allerdings nur hinsichtlich jener Größen, die im Rahmen der Pauschalierungsbestimmungen nicht pauschal ermittelt werden. Insoweit Branchenpauschalierungen Aufzeichnungserleichterungen festlegen, gelten diese grundsätzlich als lex specialis im Verhältnis zu den allgemeinen Aufzeichnungspflichten der BAO.

3. Losungsermittlung durch Rückrechnung (Kassasturz) bzw. Einzelaufzeichnungen

Schon bisher bestand der Grundsatz, dass die Betriebseinnahmen einzeln zu erfassen sind. Die Ermittlung der Tageslosung durch Rückrechnung (Kassastu...

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