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Werbungskosten bei Betriebsrat
Werbungskosten bei Betriebsrat (§ 16 EStG)
Die in Zusammenhang mit einer Betriebsratstätigkeit erwachsenen Ausgaben können nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus dem Dienstverhältnis abgezogen werden, weil die Tätigkeit als Betriebsrat von der Tätigkeit als Dienstnehmer zu trennen ist (UFSI , RV/0091-I/07).