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Anbau als selbständiges Wirtschaftsgut
Ob ein Anbau ein gegenüber dem bestehenden Gebäude selbständiges Wirtschaftsgut darstellt, ist - von Nutzungs- und Funktionszusammenhang abgesehen - nach bautechnischen Kriterien zu beurteilen. Entscheidend dafür sind die statische Standfestigkeit der Gebäudeteile und die dazu getroffenen Baumaßnahmen wie z. B. eigene tragende Mauern und eigene Fundamente. Ein Anbau, der keine eigene Standfestigkeit besitzt, ist kein selbständiges Wirtschaftsgut. Auf die Höhe der Bauaufwendungen, die erforderlich sind, um im Fall einer Trennung den Gebäudeteil (Anbau) standfest zu machen, kommt es nicht an (BFH , III R49/06, in BB 2007, 1322).