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Familienheimfahrten eines Ledigen
Familienheimfahrten eines Ledigen (§§ 16, 20 EStG)
Die Beibehaltung des Familienwohnsitzes eines ledigen Steuerpflichtigen in unüblicher Entfernung aus der Sicht einer Erwerbstätigkeit gilt immer durch Umstände veranlasst, die außerhalb dieser Erwerbstätigkeit, also in der privaten Lebensführung, liegen (UFSG , RV/0315-G/05).