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SWK 25, 1. September 2007, Seite K 11

Abgrenzung Landwirtschaft zu Gewerbebetrieb

Abgrenzung Landwirtschaft zu Gewerbebetrieb (§§ 21, 23 EStG)

Schafft ein Landwirt Wirtschaftsgüter an, die er im eigenen Betrieb nicht benötigt und erbringt er damit Dienstleistungen an Dritte, so wird er von Anfang an mit diesen Leistungen gewerblich tätig, auch wenn er die betreffenden Wirtschaftgüter gelegentlich in seiner Landwirtschaft einsetzt. Von einer gesonderten gewerblichen Tätigkeit ist weiters dann auszugehen, wenn der Umsatz aus solchen Dienstleistungen nachhaltig ein Drittel des Gesamtumsatzes des Landwirtes oder einen Fixbetrag (in Deutschland 51.500 Euro) im Jahr übersteigt (BFH , IV R10/05, in BB 2007, 1154).

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