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SWK 25, 1. September 2007, Seite S 695

Sicherungsaufwendungen für Fremdwährungskredite bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten abzugsfähig?

Judikatur ordnet Optionsaufwand primär dem Ertragsbereich zu

Johann Mühlehner

Fremdwährungskredite können wegen der damit verbundenen niedrigen Zinskosten wirtschaftlich interessant sein. Allerdings ist mit ihnen das Risiko von Kursverlusten verbunden. Wird dieses Risiko i. Z. m. einer Fremdfinanzierung von vermieteten Liegenschaften schlagend, scheinen die steuerlichen Folgen weitgehend geklärt. Demnach sind Kursverluste bei Fremdwährungsdarlehen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht als Werbungskosten abziehbar.Die Wertveränderungen des Vermögensstammes sind nur im Rahmen des § 30 EStG (Spekulationseinkünfte) steuerlich relevant.Es erscheint daher naheliegend, dass auch Aufwendungen zur Vermeidung derartiger Verluste ebenfalls nicht als Werbungskosten bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigungsfähig sind.

So fallen z. B. nach der Rspr. des VwGH bei den Einkünften aus Kapitalvermögen nur die mit der Erzielung der Erträge zusammenhängenden Aufwendungen, nicht aber die den Kapitalstamm betreffenden Ausgaben unter den Begriff der Werbungskosten. Verluste am Stammvermögen gehören ebenso wenig zur Ertragssphäre wie Aufwendungen zur Vermeidung von Kapitalverlusten. Bereits in seiner Entscheidung vom , 700/64, hat der ...

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