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SWK 30, 20. Oktober 2005, Seite 186

Unterweisung nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

Nach dem ASchG sind die Arbeitgeber verpflichtet, für eine ausreichende Unterweisung der Arbeitnehmer über Sicherheit und Gesundheitsschutz zu sorgen. Die Unterweisung muss während der Arbeitszeit und nachweislich erfolgen, wobei erforderlichenfalls geeignete Fachleute heranzuziehen sind. Die näheren Modalitäten, insbesondere das Wann und Wie dieser Unterweisung ergeben sich aus § 14 ASchG. Was es dabei aus der Sicht der Praxis zu beachten gilt, erläutert Dr. Hans Trattner in einem Beitrag im ASoK-Heft 9/2005.

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