Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Stille Reserven: Übertragung
• § 12 EStG 1988 regelt die Übertragung stiller Reserven und steuerfreier Rücklagen auf Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsgutes. Darlehensforderungen sind Wirtschaftsgüter, welche im Betriebsvermögen stehen können und nach § 6 Z 2 lit. a EStG 1988 grundsätzlich mit den Anschaffungskosten zu bewerten sind, welche im Nennbetrag bestehen (vgl. Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer III A, Tz. 8.2 zu § 6 allgemein). - (§ 12 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
()