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SWK 30, 20. Oktober 2005, Seite 182

Zivil- und gesellschaftsrechtliche Risiken einer Unternehmensnachfolge durch Rechtsgeschäfte von Todes wegen

Leitfaden für die Betriebspraxis

Christian Fritz

Während der betriebliche Generationenwechsel durch Rechtsgeschäfte unter Lebenden planbar ist, entfällt dieser Vorteil im Falle des Ablebens eines (Mit-)Unternehmers oder Gesellschafters. Die diesbezüglichen zivil- und gesellschaftsrechtlichen Risiken in praxistauglicher Form darzustellen, ist Ziel des folgenden Beitrages.

1. Allgemeines

Als Rechtsgeschäfte von Todes wegen, mit denen Unternehmen und Geschäftsanteile übertragen werden, kommen die Einsetzung des oder der Nachfolger als Erben oder Vermächtnisnehmer in Testamenten oder Kodizillen in Betracht.

Bei der Übertragung von Geschäftsanteilen ist darauf zu achten, dass die Verfügung des bisherigen Unternehmers als Gesellschafter nicht gegen gesetzliche oder gesellschaftsvertragliche Übertragungsbeschränkungen und Nachfolgeregelungen verstößt.

Eine Anteilsübertragung kann auch mit gesellschaftsvertraglichen Aufgriffsrechten der übrigen Gesellschafter verbunden sein. Der Unternehmer sollte sich daher im Vorhinein die Zustimmung seiner Mitgesellschafter zur Anteilsübertragung und den Verzicht auf Aufgriffsrechte zusichern lassen.

Unter Haftungsgesichtspunkten und mietrechtlichen Aspekten kann es zweckmäßig sein, den Nachfolger, der das...

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