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Spekulation und Eigenheim
Spekulation und Eigenheim (§ 30 EStG)
Der StPfl. verkaufte ein Gebäude, bei welchem mehr als 1/3 der Gesamtnutzfläche vermietet worden war. Damit liegt nach § 18 EStG kein Eigenheim mehr vor und es ist nicht zu untersuchen, ob zwei oder drei Wohnungen vorliegen. Mangels eines Eigenheimes S. K 22kann auch nicht die Hauptwohnsitz-Befreiung zur Anwendung kommen ().