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Bescheid: Aufhebungsgründe
• Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH kommt (nur) den tragenden Aufhebungsgründen eines aufsichtsbehördlichen Bescheides für das fortgesetzte Verfahren bindende Wirkung zu. - (§ 61 Abs. 5 NÖ Gemeindeordnung 1973), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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