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SWK 30, 20. Oktober 2005, Seite 852

VwGH zur Grunderwerbsteuer

Scheidungsvergleich über Grundstück (§ 4 Abs. 1 GrEStG)

Aufteilungsvereinbarungen bei Ehescheidungen können so gestaltet sein, dass im Einzelfall eine Gegenleistung ermittelt werden kann. Im konkreten Fall ist die Liegenschaftsübertragung in einem eigenen Punkt ohne Bezugnahme auf andere vermögensrechtliche Punkte geregelt, sodass bei diesem Wortlaut die Behörde zu Recht davon ausgehen konnte, dass die Ausgleichszahlung sowie die Übernahme der Hypotheken als Gegenleistung für die Übertragung der halben Wohnung ist ().

Rückgängigmachung bei Baurecht (§ 17 Abs. 1 GrEStG)

Ehegatten schlossen 1997 einen Baurechtsvertrag über ein Grundstück, auf dem der Ehegatte eine Produktionshalle etc. errichtet hat. Für diesen Erwerbsvorgang wurde Grunderwerbsteuer vorgeschrieben. Im Jahr 2000 wurde der Baurechtsvertrag aufgehoben und um Erstattung der Grunderwerbsteuer angesucht. Die Begünstigung des § 17 GrEStG mit Erstattung der Steuer sieht eine Wiederherstellung des früheren Zustandes vor. Im konkreten Fall wurden weder die Bauzinse zurückbezahlt noch hat die Grundstückseigentümerin ihre volle Verfügungsgewalt erlangt, sondern es wurde die Liegenschaft an den Baurechtsberechtigten verkauft. Damit wurde der Baurec...

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