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SWK 30, 20. Oktober 2005, Seite 123

Das Mehrergebnis und die Zufriedenheit der Betriebsprüfer

Oftmals korrigierendes Eingreifen notwendig

Maximilian Rombold

Im zitierten Artikelhabe ich erwähnt, dass die Betriebsprüferin mit dem von ihr erzielten ordentlichen Mehrergebnis zufrieden war. Dies veranlasst Gaedke(nicht zum ersten Mal) zu behaupten, dass das Mehrergebnis zu den Zielvorgaben in der Finanzverwaltung gehöre.

Meiner Meinung nach ist ein Betriebsprüfer nicht in erster Linie dazu da, um Mehrergebnisse zu lukrieren, sondern um zu überprüfen, ob sich die Abgabepflichtigen an die gesetzlichen Vorschriften gehalten haben, ob somit dem von Gaedke zitierten Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung seitens der (vielfach von den beratenden Berufen vertretenen) Abgabepflichtigen Rechnung getragen wurde. Wie die tägliche Praxis im Allgemeinen und das zitierte Beispiel im Besonderen zeigen, werden die Bemessungsgrundlagen durchaus nicht immer zu 100 % offen gelegt. Somit ist es die Aufgabe der Betriebsprüfung, hier korrigierend einzugreifen und einen der Gesetzeslage entsprechenden Zustand herzustellen. Das dies zwangsläufig zu Mehrergebnissen führt, ist augenscheinlich. An der mit dem Mehrergebnis verbundenen Zufriedenheit des Prüfers vermag ich daher nichts Verwerfliches finden.

Man stelle sich jenen utopischen Fall vor, in dem kein Be...

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