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SWK 30, 20. Oktober 2005, Seite 72

Gerichtsgebühren

Der Anspruch des Bundes auf die Pauschalgebühr nach TP 1 GGG wird mit der Überreichung der Klage begründet. Die Höhe der Gerichtsgebühr ist daher nicht davon abhängig, ob die Forderung, deren Bestehen festgestellt werden soll, letztlich einbringlich ist oder nicht. - (TP 1 GGG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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