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VfGH: Universitätsstudium
• Werbungskosten: Aufhebung der Worte "oder im Zusammenhang mit einem ordentlichen Universitätsstudium" im letzten Satz des § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 i. d. F. BGBl. I Nr. 106/1999 wegen Gleichheitswidrigkeit (unzulässiger genereller Ausschluss der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einem ordentlichen Universitätsstudium stehen). - (§ 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 i. d. F. BGBl. I Nr. 106/1999)
( G 8 bis 10/04)