Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Direktversicherung als Arbeitslohn
Direktversicherung als Arbeitslohn (§ 25 EStG)
Der Arbeitgeber leistet einen Beitrag für eine Direktversicherung seines Arbeitnehmers grundsätzlich im dem Zeitpunkt, in dem er seiner Bank einen entsprechenden Überweisungsauftrag erteilt hat (BFH , IX R7/05, in BB 2005, 1946).