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SWK 30, 20. Oktober 2005, Seite 74

KSt : Mindeststeuer

Unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften unterliegen sohin einer Mindestbesteuerung, auf die wie bei der "normalen" Körperschaftsteuer zunächst Vorauszahlungen zu leisten sind. Fällt das Ende der unbeschränkten Steuerpflicht nicht mit dem Ende des Kalenderjahres zusammen, ist eine Mindeststeuer nur für jene Kalendervierteljahre vorzuschreiben, in denen während der gesamten Dauer die unbeschränkte Steuerpflicht bestanden hat. - (§ 24 Abs. 4 KStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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