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SWK 30, 20. Oktober 2005, Seite 847

Kosten für "Viagra" als außergewöhnliche Belastung

Umfang und Grenzen einer Heilbehandlung

Bernhard Renner

Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Krankheit können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung steuerlich berücksichtigt werden. Nach einer aktuellen Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenatskönnen jedoch nicht alle Aufwendungen vom Einkommen abgezogen werden. Die Unterscheidung in abzugsfähige und nicht abzugsfähige Aufwendungen ist auch gesellschaftspolitischer Natur und geht damit über das Steuerrecht hinaus.

1. Sachverhalt

Ein Steuerpflichtiger machte ca 3.000 Euro an Krankheitskosten für das Medikament "Viagra" als außergewöhnliche Belastungen geltend. Das Finanzamt erkannte diese Aufwendungen mit der Begründung nicht an, dass es sich hierbei um kein Medikament zur Heilbehandlung handle.

In der Berufung führte der Stpfl. aus, dass nach den Lohnsteuerrichtlinien 2002 Kosten für Medikamente im Zusammenhang mit Krankheiten eine außergewöhnliche Belastung seien. Auch das persönliche Wohlbefinden habe wesentlichen Einfluss auf den gesamten Krankheitsverlauf. Nach den LStR 2002 sei eine Krankheit eine gesundheitliche Beeinträchtigung, die eine Behandlung erforderlich mache. Kosten für Medikamente seien hierbei ohne speziellen Ausschluss des genannten Medikamentes angef...

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