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Haftung: Voraussetzung
• Weder ein völliges Unterbleiben eines Strafverfahrens noch die Einstellung von Vorerhebungenoder einer Voruntersuchung noch ein freisprechendes Urteil des Strafgerichtes können eine Bindung der Abgabenbehörde bei der Beurteilung der Haftungsvoraussetzungen nach § 9 Abs. 1 BAO bewirken. - (§ 9 Abs. 1 BAO), (Abweisung)
(, 0076)