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SWK 9, 20. März 2003, Seite R 23

Haftung: Voraussetzung

• Weder ein völliges Unterbleiben eines Strafverfahrens noch die Einstellung von Vorerhebungenoder einer Voruntersuchung noch ein freisprechendes Urteil des Strafgerichtes können eine Bindung der Abgabenbehörde bei der Beurteilung der Haftungsvoraussetzungen nach § 9 Abs. 1 BAO bewirken. - (§ 9 Abs. 1 BAO), (Abweisung)

(, 0076)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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