Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umgehende Entrichtung einer Restschuld
Umgehende Entrichtung einer Restschuld
Im Steuererklärungsformular wird darauf hingewiesen, dass nachteilige Folgen der nicht zeitgerechten Entrichtung der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen (Vollstreckungsmaßnahmen, Einleitung eines Finanzstrafverfahrens) durch umgehende Entrichtung der Restschuld vermieden werden können. Damit bringt die Finanzverwaltung zum Ausdruck, dass die Bekanntgabe der Restschuld in der Umsatzsteuererklärung als Selbstanzeige im Sinne des § 29 Finanzstrafgesetz angesehen wird.
Mit der Vorschreibung eines Säumniszuschlages ist zu rechnen, wenn die Restschuld pro Voranmeldungszeitraum 10.000 S übersteigt, bei Umsatzsteuerpflicht während des vollen Jahres und monatlicher Voranmeldung ab einer Restschuld von 120.000 S und bei vierteljährlicher Voranmeldung von 40.000 S (siehe SWK-Heft 22/1995, Seite A 483).