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Beteiligungserträge gemäß § 10 Abs. 3 KStG, ausländische Einkünfte (Kennzahl 672)
Beteiligungserträge gemäß § 10 Abs. 3 KStG, ausländische Einkünfte (Kennzahl 672)
In § 10 Abs. 3 KStG ist festgelegt, dass Erträge aus internationalen Schachtelbeteiligungen nicht von der Körperschaftsteuer befreit sind, wenn Gründe vorliegen, wegen derer der Finanzminister dies zur Verhinderung von Steuerhinterziehungen und Missbräuchen durch Verordnung anordnet.