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Was sonst bei der Gewinnermittlung zu beachten ist
S. S 118Was sonst bei der Gewinnermittlung zu beachten ist
Bei der Feststellung des Gewinnes für 2000 sind einige Punkte, die gegenüber dem vorangegangenen Jahr geändert sind, besonders zu beachten.
1. Verzinsung des Eigenkapitalzuwachses (§ 11 und § 37 Abs. 8 EStG)
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Ab der Veranlagung 2000 wird die Eigenkapitalbildung steuerlich
gefördert. Dies erfolgt in der Form, dass das vom Unternehmer an sein Unternehmen zur
Eigenkapitalbildung überlassene Kapital steuerwirksam verzinst werden kann. Begünstigt ist
aber nur der jährliche Eigenkapitalzuwachs. Der vom Gesetzgeber eingeschlagene Weg ist
einerseits so kompliziert in seiner Berechnung und andererseits in seiner Auswirkung
steuerlich so gering, dass sich in den meisten Fällen die Berechnung der Begünstigung
steuerlich gar nicht auszahlt. Denn es müssen zunächst einmal die abzugsfähigen fiktiven
Zinsen berechnet werden. In Höhe dieser begünstigten Zinsen wird der Gewinn der
Gesellschaft von der Tarifsteuer entlastet, dafür aber beim Gesellschafter mit 25% wie
eine Ausschüttung endbesteuert. Die Steuerpflichtigen, die sich vor der Berechn... |