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SWK 4, 1. Februar 2001, Seite 195

Entrichtete Vorauszahlungen oder durchgeführte Gutschriften

Entrichtete Vorauszahlungen oder durchgeführte Gutschriften

Die Summe der Umsatzsteuervorauszahlungen für 2000 ist so anzugeben, wie sie die Finanzkasse gebucht hat. Es ist deshalb zweckmäßig, die zwölf (oder vier) Umsatzsteuervorauszahlungen den Buchungsmitteilungen des Finanzamtes zu entnehmen.

In der Umsatzsteuervorauszahlung für Oktober (bei vierteljährlicher Umsatzsteuervorauszahlung: für das 3. Vierteljahr) ist auch die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung enthalten. Diese Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung ist wie jede andere Umsatzsteuervorauszahlung zu behandeln (die Verpflichtung zur Entrichtung einer Sondervorauszahlung 2000 entfiel jedoch, wenn diese 10.000 S nicht überstieg; BGBl. I Nr. 106/1999).

Für November 2000 war dagegen bei Fälligkeit Mitte Jänner 2001 nur die errechnete Umsatzsteuer abzüglich der im Vorjahr entrichteten Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung einzuzahlen.

Wenn Sie die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung nicht geleistet haben, müssen Sie im Jahr 2001 die Umsatzsteuer immer bis zum 15. des folgenden Monats – statt bis zum 15. des zweitfolgenden Monats – einzahlen.

Die Summe der entrichteten Vorauszahlungen wird der Zahllast oder Gutschrift in Zeile 095 gegenübergeste...

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