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SWK 4, 1. Februar 2001, Seite S 174

Richtigkeits- und Vollständigkeitserklärung

Richtigkeits- und Vollständigkeitserklärung

Die Versicherung, dass alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht worden sind, wird in der Ich-Form verlangt. Das ist bei einer Körperschaft zwar unerwartet, aber richtig, weil im Falle von unrichtigen Angaben im Finanzstrafverfahren nur natürliche Personen zur Verantwortung gezogen werden können. Derjenige, der namens der Körperschaft die Unterschrift leistet, ist in erster Linie für die Richtigkeit und Vollständigkeit finanzstrafrechtlich verantwortlich.

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Körperschaftsteuersatz

Die Körperschaftsteuer beträgt allgemein 34% des steuerpflichtigen Gewinnes.

Der Körperschaftsteuersatz für ausländische Sparbuch- und Wertpapierzinsen, die inländischen Körperschaften des öffentlichen Rechts und steuerbefreiten Körperschaften zufließen und keiner inländischen Abzugsteuer unterliegen, beträgt 25% (§ 22 Abs. 2 KStG).

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Mindest-Körperschaftsteuer

Ab 2000 beträgt die Mindestkörperschaftsteuer jährlich (§ 24 Abs. 4 KStG):

• 15.000 S für Gründungsfälle,

• 24.080 S für alle GmbHs (vgl. § 6 GmbH-Gesetz)

• 48.160 S für Aktiengesellschaften (vgl. § 7 AktG) und

• 75.000 S für Banken- und Versicherungsunternehmen.

Die Mindest-Körperschaftsteuer ist nur für jedes volle Kalendervierteljahr d...

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