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SWK 4, 1. Februar 2001, Seite 91

Wie der Gewinn ermittelt wird

Wie der Gewinn ermittelt wird

Die steuerpflichtigen Einkünfte (Gewinn oder Verlust) bei den Einkunftsarten 1–3 (Land- und Forstwirtschaft, selbständige Arbeit, Gewerbebetrieb) können festgestellt werden durch

• Bilanzierung oder

• Überschussrechnung oder

• Pauschalierung.

Mehr noch als bisher sind die Bilanzierung und die korrekte Gewinnermittlung für 2000 zu einer schwierigen Kunst geworden. Durch die letzten Novellen wurden Sonderbestimmungen geschaffen, die bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinnes anzuwenden sind, jedoch nicht den handelsrechtlichen und bisher üblichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung entsprechen.

Bilanzierung

Der Gewinn ist durch Aufstellung einer Bilanz (Jahresabschluss) zu ermitteln, wenn

a) Ihr Unternehmen, aus dem Sie Einkünfte beziehen, ein Gewerbebetrieb ist, der im Firmenbuch eingetragen ist, oder

b) Ihr Unternehmen ein Gewerbebetrieb ist, der nicht im Firmenbuch eingetragen ist, aber nach der Bundesabgabenordnung zur Buchführung verpflichtet ist. Als nicht protokollierter Gewerbetreibender sind Sie zur Buchführung (Bilanzierung) verpflichtet, wenn Sie folgende Buchführungsgrenzen überschritten haben:

Umsatz in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderja...

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