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Wartetastenverluste (Kennzahlen 638 und 639)
Wartetastenverluste (Kennzahlen 638 und 639)
Entsteht oder erhöht sich durch gewinnmindernd geltend gemachte Investitionsfreibeträge ein Verlust, so ist der Verlust insoweit weder ausgleichsfähig noch vortragsfähig. Ein solcher Verlust ist mit späteren Gewinnen aus diesem Betrieb frühestmöglich zu verrechnen.
Soweit solche Wartetastenverluste aus den Vorjahren mit einem Gewinn 2000 zu verrechnen sind und somit den körperschaftsteuerpflichtigen Gewinn vermindern, ist dies hier bei Kennzahl 639 geltend zu machen.