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SWK 4, 1. Februar 2001, Seite S 121

Angaben zu bezugs-/pensionsauszahlenden Stellen

Angaben zu bezugs-/pensionsauszahlenden Stellen

Dabei sind für jedes Dienstverhältnis Name und Anschrift des Dienstgebers bzw. der Pensionsstelle anzugeben. Die Vorlage von Lohnzetteln ist nicht erforderlich. Weiters ist anzukreuzen, ob Krankengeld, Arbeitslosenunterstützung, Notstandshilfe, Entschädigungen für Truppenübungen etc. oder rückgezahlte Sozialversicherungsbeiträge bezogen wurden.

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