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SWK 4, 1. Februar 2001, Seite 174

Angaben über Gesellschafter

Angaben über Gesellschafter

Die Angabe der Beteiligung und der Ausschüttung auf den Gewinn ermöglicht die Überprüfung, wer wesentlich beteiligt ist.

Ist eine natürliche Person wesentlich beteiligt, so werden die Bezüge des Gesellschafters für seine Tätigkeit in der Gesellschaft nicht als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sondern als Einkünfte aus selbständiger Arbeit qualifiziert.

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