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SWK 4, 1. Februar 2001, Seite 131

Zusätzliche Angaben

Zusätzliche Angaben

Auf Seite 2 der Steuererklärung sind nun alle jene Begünstigungen anzuführen, die bei den betrieblichen Einkünften (Land- und Forstwirtschaft, Selbständige Arbeit und Gewerbebetrieb) abgesetzt worden sind. Es sind dies im Einzelnen

• Kennzahl 445 Forschungsfreibetrag (siehe dazu auf Seite S 156)

• Kennzahl 401 Aus- und Fortbildungskosten (siehe dazu auf Seite S 100)

• Kennzahl 402 Bildungsfreibetrag (siehe dazu auf Seite S 100 und S 118)

• Kennzahl 487 Investitionsfreibetrag (siehe dazu auf Seite S 100 ff.)

• Kennzahl 403 Eigenkapitalzuwachsverzinsung (siehe dazu auf Seite S 117)

• Kennzahl 447 Übertragungsrücklage (siehe dazu auf Seite S 94 f.)

• Kennzahl 489 Vorsorge für Abfertigungen, Pensionen, Jubiläumsgelder (siehe dazu auf Seite S 102 ff.)

• Kennzahl 404 Lehrlingsfreibetrag (siehe dazu auf Seite S 118).

S. 132Die Angaben unter den Kennzahlen 491 und 492 dienen der Zusammenarbeit der Finanzverwaltung mit der Sozialversicherung (siehe Anlage 2 zum Bauern-Sozialversicherungsgesetz, BSVG).

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