Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zusätzliche Angaben
Zusätzliche Angaben
Auf Seite 2 der Steuererklärung sind nun alle jene Begünstigungen anzuführen, die bei den betrieblichen Einkünften (Land- und Forstwirtschaft, Selbständige Arbeit und Gewerbebetrieb) abgesetzt worden sind. Es sind dies im Einzelnen
• Kennzahl 445 Forschungsfreibetrag (siehe dazu auf Seite S 156)
• Kennzahl 401 Aus- und Fortbildungskosten (siehe dazu auf Seite S 100)
• Kennzahl 402 Bildungsfreibetrag (siehe dazu auf Seite S 100 und S 118)
• Kennzahl 487 Investitionsfreibetrag (siehe dazu auf Seite S 100 ff.)
• Kennzahl 403 Eigenkapitalzuwachsverzinsung (siehe dazu auf Seite S 117)
• Kennzahl 447 Übertragungsrücklage (siehe dazu auf Seite S 94 f.)
• Kennzahl 489 Vorsorge für Abfertigungen, Pensionen, Jubiläumsgelder (siehe dazu auf Seite S 102 ff.)
• Kennzahl 404 Lehrlingsfreibetrag (siehe dazu auf Seite S 118).
S. S 132Die Angaben unter den Kennzahlen 491 und 492 dienen der Zusammenarbeit der Finanzverwaltung mit der Sozialversicherung (siehe Anlage 2 zum Bauern-Sozialversicherungsgesetz, BSVG).