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SWK 17, 10. Juni 1998, Seite 057

Familienbeihilfe: Anspruch

Für den Anspruch auf Familienbeihilfe einer Mutter mit nicht österreichischer Staatsbürgerschaft und einem Kind mit österreichischer Staatsbürgerschaft macht es keinen Unterschied, ob der Vater in einer anderen Stadt in Österreich oder außerhalb von Österreich lebt. - (§ 3 FLAG 1967) (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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