Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kurzparkzonenabgabe NÖ
•Das Ausfüllen eines Parkscheines mittels Bleistift kann nicht als haltbares Ankreuzen im Sinne des NÖ Kurzparkzonenabgabegesetzes angesehen werden - (§ 6 Abs. 1 lit. a i. V. m. § 3 Abs. 2 NÖ Kurzparkzonenabgabegesetz)
„Haltbar ist im gegebenen Zusammenhang eine Markierung nur dann, wenn sie dauerhaft und nicht ohne deutlich sichtbare Rückstände entfernbar ist. Ein Bleistift ist schon seiner Art nach nicht zum haltbaren Ankreuzen bzw. Entwerten eines Parkscheines geeignet." (Abweisung)
()