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EuGH: Kostenerstattung Brillen
•Freier Warenverkehr: Kostenerstattung für Brillen auch bei Erwerb in einem anderen Mitgliedstaat (Art. 30 und 36 EGV)
Urteilstenor: „Eine nationale Regelung, nach der ein Träger der sozialen Sicherheit eines Mitgliedstaates einem Versicherten die pauschale Kostenerstattung für eine Brille mit Korrekturgläsern, die dieser bei einem Optiker in einem anderen Mitgliedstaat gekauft hat, mit der Begründung versagt, daß der Erwerb medizinischer Erzeugnisse im Ausland der vorherigen Genehmigung bedarf, verstößt gegen die Artikel 30 und 36 EG-Vertrag."
( Decker, Vorabentscheidungsersuchen des luxemburgischen Conseil arbitral des assurances sociales