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Wertpapierhandel oder Vermögensverwaltung
(A. B.) - Der An- und Verkauf von Wertpapieren unter Einschaltung von Banken kann nur unter besonderen Umständen, insbesondere wenn Transaktionen auf fremde Rechnung durchgeführt werden und Dritten gegenüber - etwa im Weg der Unterhaltung eines einschlägigen Büros - Händlerdienste angeboten werden, einen Gewerbebetrieb darstellen. Dies gilt auch dann, wenn in einem Jahr insgesamt 146 Transaktionen erfolgen und dabei in einem erheblichen Maß Fremdmittel eingesetzt werden (Erk. des ; dagegen wird nach der Entscheidungspraxis bestimmter Senate der FLD für Wien, NÖ und Burgenland das Vorliegen von Vermögensverwaltung in Anlehnung an den Sachverhalt, der dem Erk. des , zugrunde lag, auch noch davon abhängig gemacht, ob das Volumen der Wertpapieran- bzw. -verkäufe 20 Mio. S jährlich nicht überschreitet; vgl. ÖStZ 1998, 100).