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SWK 17, 10. Juni 1998, Seite 057

Schätzung: Voraussetzung

Eine Schätzung durch die Abgabenbehörde ist dann vorzunehmen, wenn der Abgabepflichtige Bücher oder Aufzeichnungen, die er nach den Abgabenvorschriften zu führen hat, nicht vorlegt; dies setzt kein Verschulden der Partei voraus. - (§ 184 BAO) (Abweisung)

(, AW 97/15/0020)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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