Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 17, 10. Juni 1998, Seite 059

EuGH: Verbrauchsteuern

Verbrauchsteuern: Kein Erwerb für private Zwecke im anderen Mitgliedstaat bei Kauf über Agenten (Art. 8 Verbrauchsteuersystem-RL)

Urteilstenor des EuGH: „Die Richtlinie 92/12/EWG ... ist so auszulegen, daß sie der Erhebung von Verbrauchsteuern in einem Mitgliedstaat A auf Waren nicht entgegensteht, die in einem Mitgliedstaat B in den steuerrechtlich freien Verkehr übergeführt und dort bei einem Unternehmen X für den Bedarf im Mitgliedstaat A ansässiger Privatpersonen über ein entgeltlich als Agent für diese Privatpersonen tätig werdendes Unternehmen Y erworben worden sind, wobei die Beförderung der Waren vom Mitgliedstaat B in den Mitgliedstaat A ebenfalls von dem Unternehmen Y für die Privatpersonen S. 060organisiert und von einem entgeltlich tätigen Transporteur durchgeführt worden ist."

( EMU Tabac SARL; Vorabentscheidungsersuchen des britischen Court of Appeal London)

Anmerkung: Der diesem Urteil zugrundeliegende Rechtsstreit des Ausgangsverfahrens betraf die Frage, ob Zigarettenlieferungen von Luxemburg in das Vereinigte Königreich der Verbrauchsbesteuerung im Vereinigten Königreich unterliegen, wenn die Zigaretten von Privatpersonen für ihren Eigenbedarf ...

Daten werden geladen...