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SWK 17, 10. Juni 1998, Seite 059

EuGH: Dienstzeiten

Grundfreiheiten: Anerkennung von in einem anderen Mitgliedstaat zurückgelegten Dienstzeiten (Art. 48 EGV; Art. 7 VO 1612/68)

Urteilstenor des EuGH: „Die Griechische Republik hat gegen ihre Verpflichtungen aus dem Gemeinschaftsrecht, insbesondere aus Artikel 48 EG-Vertrag und aus Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1612/68 verstoßen, indem sie durch Rechtsvorschriften oder Verwaltungspraxis bei der Gewährung von Dienstalterszulagen und der tariflichen Einstufung eines Arbeitnehmers im griechischen öffentlichen Dienst die Berücksichtigung von Dienstzeiten in der öffentlichen Verwaltung eines anderen Mitgliedstaats allein deshalb ausschließt, weil diese Dienstzeiten nicht in der nationalen öffentlichen Verwaltung zurückgelegt worden sind."

( Kommission/Griechenland, Vertragsverletzungsverfahren)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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