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SWK 17, 10. Juni 1998, Seite 057

Bankgeheimnis i. S. d. BWG

Dem Bankgeheimnis i. S. d. § 38 BWG unterliegende Informationen über einen Bankkunden, die der Behörde durch eine Beschlagnahme beim von der Bank beauftragten Rechtsanwalt bekannt geworden sind, dürfen nicht zum Nachteil des Bankkunden herangezogen werden. - (§ 98 Abs. 4 FinStrG), (Abweisung)

(, 0268)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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