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SWK 17, 10. Juni 1998, Seite 058

Kommanditeinlage: Erhöhung

Die Erhöhung einer Kommanditeinlage bildet keinen Erwerb von Gesellschaftsrechten durch den ersten Erwerber im Sinne des § 2 Abs. 1 Kapitalverkehrsteuergesetz, da einer Person an einer Kommanditgesellschaft nicht eine Mehrheit von Mitgliedschaftsrechten zustehen kann. - (§ 2 Abs. 1 KVG in der Fassung vor Inkrafttreten BGBl. Nr. 629/1994) (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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