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SWK 17, 10. Juni 1998, Seite 408

Abschaffung der Vorsteuerverrechnung nach § 12 Abs. 14 UStG

Erste Gedanken zur Neuregelung

Dr. Gerhard Kohler

Die Reaktion der Finanzverwaltung auf die geänderte Rechtsprechung des OGH zur Qualifikation der Vorsteuerberichtigungsforderung als bloße Konkursforderung (vgl. Gaedke in SWK-Heft 6/1998, Seite S 218, Hopf/Eckerstorfer-Seyruck in SWK-Heft 10/1998, Seite S 305 und Mitterer/Halbmayr, SWK-Heft 11/1998, Seite S 330) war zu erwarten und m. E. nach auch notwendig. Denn es war nicht länger einzusehen, daß bei Konkursen mit Immobilien aus der Weiterverrechnung der Vorsteuerbeträge zu Lasten des Fiskus Sanierungen durchgeführt werden konnten. Gerade bei den letzten Immobilienkonkursen hätten große Vorsteuerbeträge an die Erwerber der Liegenschaften weiterverrechnet und damit eine bessere Verwertung der Masse erreicht werden können. Der Erwerber hätte sich die Vorsteuer ungekürzt abgezogen, der Masseverwalter aber nur die Quote an den Fiskus abführen müssen. Doch dürfte die etwas voreilige Abschaffung der Vorsteuerverrechnung nach § 12 Abs. 14 zu weiteren Problemen führen, die im folgenden angesprochen werden sollen.

1. Verfassungsrechtliche Bedenken

Durch die Verrechnung nach § 12 Abs. 14 UStG bestand schon bisher bei in Errichtung befindlichen Gebäuden ein zeitliches Auseinanderklaffen zwischen der Bezahlun...

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