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Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
•Ein „Finanzierungsvertrag" ist nicht als Kaufvertrag – auch nicht in der Form einer Punktation im Sinne des § 885 ABGB – anzusehen, es liegt daher im Beschwerdefall kein Ersterwerb im Sinne des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes vor. - (§ 30 Abs. 3 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz in der Fassung vor BGBl. Nr. 827/1992) (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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