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SWK 17, 10. Juni 1998, Seite R 58

Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

Ein „Finanzierungsvertrag" ist nicht als Kaufvertrag – auch nicht in der Form einer Punktation im Sinne des § 885 ABGB – anzusehen, es liegt daher im Beschwerdefall kein Ersterwerb im Sinne des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes vor. - (§ 30 Abs. 3 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz in der Fassung vor BGBl. Nr. 827/1992) (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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