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SWK 19, 1. Juli 1998, Seite 011

Einkommensteuer - Mietrechtsablöse

Mietrechtsablöse (§ 32 Z 1 b EStG)

Erhält eine Tabak-Trafik für die Aufgabe der Mietrechte einen Entschädigungsbetrag, dann unterliegt dieser infolge Betriebsaufgabe der Begünstigung des § 24 in Verbindung mit § 37 EStG. Eine Entschädigung für den Verzicht auf ein Ersatzlokal unterliegt keiner Begünstigung, da dieser einmalige Betrag nicht für einen Zeitraum von mehr als sieben Jahren gewährt worden ist (LS 34 in FJ 1998, 90).

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