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SWK 19, 1. Juli 1998, Seite 437

Rechtsansichten des VwGH zu § 293 b BAO

Mehrfaches ungeprüftes Übernehmen einer offensichtlichen Unrichtigkeit steht einer Berichtigung nicht entgegen

Dr. Christian Lenneis

In dem jüngst ergangenen Erkenntnis vom , 93/13/0277, hat der Verwaltungsgerichtshof über den Einzelfall hinausgehende Aussagen zu § 293 b BAO getroffen, die in ihrer Allgemeinheit von grundsätzlicher Bedeutung sind:

1) „Wird vom Abgabepflichtigen ein bestimmter Sachverhalt vorgetragen, so kann die Übernahme einer offenkundigen Unrichtigkeit in den Bescheid im wesentlichen auf zwei Ursachen zurückzuführen sein:

Entweder der Sachverhalt ist als solcher offenbar widersprüchlich, kann also mit der Wirklichkeit nicht übereinstimmen, wird aber von der Abgabenbehörde dennoch ihrem Bescheid zugrunde gelegt, weil sie die offensichtliche Unrichtigkeit mangels entsprechender Prüfung nicht erkennt, oder der Sachverhalt ist durchaus denkbar, führt aber als Folge einer offenbar unrichtigen Rechtsauffassung des Abgabepflichtigen zu einem unrichtigen Ergebnis, wobei die Abgabenbehörde entweder die Unrichtigkeit der Rechtsauffassung, d. h. die an den Sachverhalt geknüpfte unrichtige Rechtsfolge, nicht wahrnimmt (Mißverständnis, Mängel im Denkprozeß, fehlende Willensbildung), oder aber selbst (bewußt) diese unrichtige Rechtsauffassung teilt. Nur im letztgenannten Fall kann nicht gesagt werden, daß...

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