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SWK 19, 1. Juli 1998, Seite K 11

Umsatzsteuer - Zahnarzt-GmbH

Zahnarzt-GmbH (§ 6 Abs. 1 Z 19 und 20 UStG)

Die Umsätze einer GmbH aus ambulanter Zahnbehandlung, die der alleinige Gesellschafter und Geschäftsführer als approbierter Zahnarzt ausführt, sind steuerfrei. Die Steuerfreiheit aus der Tätigkeit ist nicht auf die Person der jeweiligen Berufsträger selbst beschränkt. Es ist anerkannt, daß auch Personengesellschaften die Steuerfreiheit genießen, wenn alle Gesellschafter die erforderliche Qualifikation aufweisen. Diese S. K 12Grundsätze für die umsatzsteuerliche Behandlung hält der Senat auch über den Bereich der Personengesellschaft hinaus anwendbar, wenn Unternehmer eine GmbH ist, deren Gesellschafter und Geschäftsführer die entsprechende Qualifikation besitzen. Denn im Umsatzsteuerbereich ist eine Differenzierung nach der Rechtsform für ambulante Zahnbehandlung (nicht für den Betrieb einer Krankenanstalt) nicht vorgesehen (BFH , XI R 53/96 in BB 1998, 1095).

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