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Einkommensteuer - Liebhaberei bei deutschen Immobilien
Liebhaberei bei deutschen Immobilien (§ 2 EStG)
Die Rechtsprechung des BFH nimmt Liebhaberei nur mehr dann an, wenn der Beweis des ersten Anscheines für eine Einkunftserzielung bei vermieteten Immobilien in Ausnahmefällen nicht durchgreift. Solche Ausnahmefälle sind die Vermietung von Ferienwohnungen oder Gestaltungen (wie Kaufanbote, Optionen), aus denen auf eine Verkaufsabsicht vor Erreichen eines Totalüberschusses geschlossen werden kann. Die Darlegung der dt. Rechtsprechung ist für die künftige Auslegung der Liebhabereidurchführungsrichtlinien von Interesse (Artikel in BB 1998, 1139 f.).