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SWK 19, 1. Juli 1998, Seite 435

Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt vor, wenn eine gemeinnützige Körperschaft den Mitgliedern ihrer Unterverbände Versicherungsschutz gegen Bezahlung gewährt oder für die Mitglieder einen Gruppenversicherungsvertrag abschließt. Die Bezahlung der Versicherung ist als Einnahme anzusetzen und nicht mehr als bloßer Mitgliedsbeitrag (BFH , I R 2/97 in BB 1998, 935).

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