Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
Ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt vor, wenn eine gemeinnützige Körperschaft den Mitgliedern ihrer Unterverbände Versicherungsschutz gegen Bezahlung gewährt oder für die Mitglieder einen Gruppenversicherungsvertrag abschließt. Die Bezahlung der Versicherung ist als Einnahme anzusetzen und nicht mehr als bloßer Mitgliedsbeitrag (BFH , I R 2/97 in BB 1998, 935).