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Umsatzsteuer - Lehrbeauftragter und Künstler
Lehrbeauftragter und Künstler (§ 10 Abs. 2 Z 5 UStG)
Ein Philharmoniker erzielt Umsätze aus der Tätigkeit als Lehrbeauftragter. Auch wenn seine Tätigkeit künstlerisch ist, so liegt eine unterrichtende Tätigkeit vor. Die Bezahlung erfolgt nicht für die Erbringung künstlerischer Leistungen; damit steht der ermäßigte Steuersatz nicht zu (LS 36 in FJ 1998, 90).