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Einkommensteuer - AfA-Satz
AfA-Satz (§ 16 Abs. 1 Z 8 e EStG)
Bei Erwerb eines vor 1915 errichteten Gebäudes steht eine AfA nur von 1,5% zu. Der Satz von 2% für Gebäude, die bereits vor 1989 angeschafft worden sind, steht nur mit einem Gutachten zu (LS 41 in FJ 1998, 112).