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SWK 19, 1. Juli 1998, Seite 063

GrESt: Befreiung

Beim Arbeiterwohnstättenbau war der Erwerb eines Grundstückes zur Schaffung von Arbeiterwohnstätten von der Grunderwerbsteuer befreit, wobei entscheidend war, daß die Räumlichkeiten baulich die widmungsgemäßen Merkmale aufwiesen - (§ 4 Abs. 1 Z 2 lit. a GrEStG 1955), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)

(, 0233)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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